Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Durch Buchung eines Stundenpakets akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung gültigen AGB’s und stimmen diesen zu.
Gültig ab 01.01.2023
Diese AGB hat seine Gültigkeit zwischen:
AssistWerk.de
Richard-Bertram-Straße 78, 50321 Brühl
Telefon: +492133 7789561
Mail: kontakt@assistwerk.de
-Im folgenden:
Auftragnehmer genannt-
und deren
Vertragspartnern
-Im folgenden: Auftraggeber genannt-
1.Vertragsschluss
(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald der Auftraggeber das Stundenpaket über die www.assistwerk.de/preise Website gebucht hat und diesbezüglich eine Bestätigung per E-Mail von AssistWerk erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über die Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.
(2) Jede Buchung eines Stundenpakets begründet einen eigenen Vertrag.
(3) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss in Papierform besteht nicht. Sollte es von dem Auftraggeber erwünscht sein, werden wir einen Vertrag mit demselben Inhalt wie diese AGB aufsetzen. AssistWerk behält sich das Recht vor, Kundenaufträge und Einzelaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.Berechtigte Leistungsempfänger, keine unmittelbare Verpflichtung des Auftragnehmers im Verhältnis zu Dritten
(1) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen steht allein dem Auftraggebern und etwa bei ihm tätigen Arbeitnehmern zu, keinem Dritten.
(2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen AssistWerk ist von deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abhängig.
(3) Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z.B. Ausführung einer Bestellung für einen Auftraggeber) erbringt der Auftragnehmer immer nur als Vermittler oder Bevollmächtigter (§§ 164 ff BGB) aufseiten des Auftraggebers im Rahmen des jeweils von diesem erteilten Auftrags, nicht im eigenen Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen den Auftragnehmer oder einen Unterauftragnehmer.
3.Preise
(1) Mit der Bestellung des gewählten Stundenpakets erkennt der Auftraggeber an, dass die begehrten Dienstleistungen kostenpflichtig sind.
(2) Der Stundenpreis richtet sich nach der angefragten Tätigkeit und der Größe des Stundenpakets. Die Höhe des Stundensatzes variiert nach der Art der bestellten Dienstleistung. Die jeweils geltenden Stundenpreise sind der aktuellen Preisliste auf www.assistwerk.de/preise zu entnehmen.
(3) Wird eine Leistung auftragsgemäß an einem Samstag, Sonntag oder einem bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag erbracht, so erhöht sich der jeweils geltende Stundensatz um das 1,7 fache. Die Erhöhung der Vergütung ist abhängig von einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden.
(4) Maßgeblich ist die Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung, die abgeänderten AGBs werden seitens AssistWerk archiviert und können zu jeder Zeit abgerufen werden. Das Gültigkeitsdatum steht im Kopfbereich des AGBs.
(5) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Anteil der Mehrwertsteuer wird auf jeder Rechnung ausgewiesen.
4.Zahlung, Rechnung, Fälligkeit, Laufzeit
(1) Die Vergütung des bestellten Stundenpakets ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Die Rechnung erhält der Auftraggeber per E-Mail. Auf Anforderung wird des Weiteren eine schriftliche Rechnung versandt.
(2) Die Bezahlung der Stundenpakete erfolgt durch Banküberweisung oder über die Zahlungsmethoden, welche auf der AssistWerk Website gültig sind.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Leistung erst dann verpflichtet, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
(4) Jedes Stundenpaket hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Vertragsschluss und muss in dieser Zeitfrist abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch, d.h. nicht abgerufene Teile des Pakets verfallen. Eine vollständige oder teilweise Erstattung der Vergütung findet in diesem Fall nicht statt.
5.Zeitabrechnung
(1) Die erbrachten Dienstleistungen werden im Zehn-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet.
(2) Jedes begonnene Zehn-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.
6.Kündigung, Erstattung, Unterauftragnehmer
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit eines Stundenpakets wird ausgeschlossen. Ein für Verbraucher bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
(2) AssistWerk ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragnehmer (fachpersonal) als virtuelle persönliche Assistenten einzusetzen. Der jederzeitige Wechsel des Unterauftragnehmers ist nach Ankündigung zulässig, auch innerhalb eines beauftragten Stundenpakets. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten virtuellen persönlichen Assistenten. AssistWerk behält sich das Recht vor, dem Auftraggebern geeignete Assistenten zuzuweisen. Die Regelungen zu Unterauftragnehmern in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
7.Haftung
(1) a) AssistWerk haftet unbeschränkt für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit sowie Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen;
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AssistWerk nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von AssistWerk beschränkt auf den für die Vertragsnatur typischen und bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) In den Fällen der Ziffer 1 b) ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und unterbliebene Einsparungen ausgeschlossen.
(3) AssistWerk haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten und/oder Programmen, sofern sie deren Verlust nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht hat. In diesem Fall kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn der Auftraggeber durch geeignete Maßnahmen (mindestens tägliche Sicherung) sichergestellt hat, dass die ursprünglich gespeicherten Daten und/oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit einer Person und bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln von AssistWerk.
(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten (Unterauftragnehmer) von AssistWerk.
(6) Die Haftung im Fall von Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorgenannten Bestimmungen unberührt (§ 14 ProdHG).
8.Direkte Beschäftigung von Assistenten, Vertragsstrafe, Erklärungen des Assistenten
(1) Nach Buchung eines Stundenpakets erhält der Auftraggeber Kontakt zu dem persönlichen VPA, seinem persönlichen Assistenten. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, während des laufenden Vertrages sowie für die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsende (jeweiliges Stundenpaket) eine entgeltliche Beauftragung des persönlichen virtuellen Assistenten zu unterlassen. Dies gilt gleichermaßen für selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten des Assistenten.
(2) Der Abschluss eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem persönlichen virtuellen Assistenten ist in dem unter § 8 Abs. 1 genannten Zeitraum von einer schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers abhängig. Die Genehmigung erfolgt nach einer eigens zu vereinbarenden Vermittlungsprovision, die im Regelfall 5.000 EUR nicht unterschreiten soll. Die Provision wird mit Erteilung der Genehmigung sofort fällig.
(3) Wird der persönliche virtuelle Assistent unter Verletzung von § 8 Abs. 1 und 2 unmittelbar vom Auftraggeber beauftragt, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtsverbindliche Erklärungen eines Unterauftragnehmers, die dem Auftraggeber oder einem Dritten gegenüber Wirkung auch gegen den Unterauftragnehmer und den Auftragnehmer entfalten sollen, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer einzuholen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen, Verschwiegenheitserklärungen, Vertragsstrafen Versprechen, Vollmachten, Zielvereinbarungen, usw.
9.Kommunikation, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Auftraggeber per Email zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Emailverkehr unverschlüsselt erfolgt. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über Telefon, Zoom, Teams, Sendinblue, Skype, Whatsapp, SMS etc. statt. Einzelheiten der Kommunikationsmittel ergeben sich auch aus den technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (VAV)
(2) Die Vertragspartner werden, die für sie jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die Durchführung des Vertrages verarbeitet. Die VAV nebst den technisch-organisatorischen Maßnahmen ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil des jeweiligen Vertrages über ein Stundenpaket. Bei Widersprüchen zwischen einerseits der VAV und andererseits dem Vertrag einschl. dieser AGB geht die VAV vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.
10.Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Auftraggeber übertragen.
(2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufsrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.
11.Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Vertragspartner noch durch Dritte weitergegeben werden. Jeder Vertragspartner trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem Unterauftragnehmer von AssistWerk oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis geben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung.
(2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Buchungen, Bilanz-Ergebnisse, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.
(3) Der Auftragnehmer ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebern zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten persönlichen virtuellen Assistenten sowie etwaige Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die
a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
b) ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder
c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.
12.Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für alle Streitigkeiten Köln als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.Schlussbestimmungen
(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.